Was wird gefördert?
- Drehbuch (für innovative Spielfilme ab 70 Minuten)
- Projektentwicklung (für Experimental-, Animations- und Dokumentarfilme)
- Herstellung
- Verbreitungsmaßnahmen
Als regionale Förderungsstelle für Kunstfilm erwarten wir neben der künstlerischen Qualität einen wirtschaftlichen Effekt für das Land Steiermark in Höhe von 100% der erwünschten Förderung (optimalerweise als strukturellen Filmbranchen-Effekt). Diese Kosten sind für die Einreichung durch Angebote zu plausibilisieren.
Im Sinne einer Harmonisierung der österreichischen Filmförderungspraxis arbeiten wir proaktiv mit allen österreichischen Filmförderungsstellen zusammen. Zur Qualitätssicherung der Einreichungen orientieren wir uns an den Grundsätzen der Filmförderung im zuständigen Bundesministerium, die als Förderungstelle auf Bundesebene unser Pendant bei der Förderung des künstlerisch anspruchsvollen Films bildet.
Abgelehnte Projekte können nur dann zur nochmaligen Begutachtung vorgelegt werden, wenn die Neueinreichung substantielle Änderungen enthält. Die Entscheidung darüber obliegt der Förderungsstelle CINE ART.
Explizit von einer Förderung ausgeschlossen sind Werbe- und Industriefilme sowie Musikvideos.
Bei säumigen Abrechnungen vorangegangener Förderungen lehnen wir weitere Ansuchen ab.
Einreichtermine
Der nächste Einreichtermin ist Mittwoch, der 30. April 2025.
Alle Anträge werden von einem Fachbeirat, dessen Mitglieder Filmschaffende sind und anschließend vom Kulturkuratorium geprüft.
Fachexpert*innen
Mag.a Therese Seemann, BA
Oliver Pink
MO HARAWE
Über eine Entscheidung erhalten Sie entsprechend dem Kultur- und Kunstförderungsgesetz innerhalb von vierzehn Wochen nach der Einreichung eine Mitteilung.
Wir verständigen Sie in jedem Fall schriftlich mit einer ausführlichen filmkünstlerischen und kaufmännischen Begründung. Telefonisch werden keine Auskünfte erteilt.