Herstellung
CINE ART fördert die Herstellung von innovativen Spiel-, Dokumentar-, Kunst- und Animationsfilmen.
Künstlerisch qualitative Abschlussfilme an einer einschlägigen Fachausbildungsstätte werden eingeschränkt gefördert.
Übungsfilme im Rahmen einer Ausbildung werden ausdrücklich nicht gefördert.
Explizit ausgeschlossen werden Werbe- und Industriefilme sowie Musikvideos.
Bei säumigen Förderabrechnungen lehnen wir weitere Anträge ab.
CINE ART fördert maximal 50 % der Produktionskosten. Die Förderungssumme ist zu 100 % als Steiermark-Effekt zu erbringen, wobei dieser optimalerweise einen filmstrukturellen Effekt darstellt.
Folgende Unterlagen sind dem Förderungsansuchen online beizulegen bzw. hochzuladen:
- Synopsis (PDF)
- Drehbuch, Nummer der Fassung (PDF)
- Produzent*innen-/ Regie-/ Kamera-Statement (PDF)
- Besetzung und Stab mit Letters of Intent (LoI) (PDF)
- Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang (PDF)
- Zeitplan (PDF)
- Detailkalkulation mit Angeboten (ÖFI- oder BMKOES-Vorlage) (PDF)
- Finanzierungsplan mit allen Zu- und Absagen (PDF)
- künstlerischer und wirtschaftlicher Verwertungsplan (PDF)
- Referenzmaterial der regieführenden Person (keine Werbeclips, Trailer, Musikvideos etc.) (LINK)
- Begleitschreiben (PDF)